Problem der so genannten Kettenduldung für Asylbewerber
lösen
Inneres/Gesetzentwurf - 19.12.2005
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf
zur Änderung des Aufenthaltgesetzes (
16/218) will die Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen den Zustand der so genannten "Kettenduldung"
für Asylbewerber lösen. Dem Entwurf zufolge sollen die
Ausländerbehörden Ausländerinnen und
Ausländern, die sich beim Inkrafttreten des
Aufenthaltsgesetzes seit mindestens fünf Jahren
rechtmäßig oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten, eine
Aufenthaltserlaubnis erteilen. In der Vorlage wird ausgeführt,
dass seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes über
200.000 Menschen als Geduldete in Deutschland leben, davon 150.000
bereits länger als fünf Jahre. Die Kinder aus Familien
der Betroffenen seien häufig in Deutschland geboren und
aufgewachsen, gleichwohl seien die Betroffenen selbst noch immer
von Abschiebung bedroht. Dargelegt wird im Gesetzentwurf auch, dass
durch die vorgeschlagene Lösung keine Kosten verursacht
würden. Vielmehr sei im Gegenteil mit einer Einsparung
öffentlicher Mittel zu rechnen, weil durch eine solche
Regelung mit einem reduzierten Aufkommen von gerichtlichen
Widerspruchsverfahren zu rechnen sei. Zudem werde mit der Erteilung
eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus auch der
Arbeitsmarktzugang für die Betroffenen erleichtert. Dies
führe zu einer Reduzierung von sozialen
Transferleistungen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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