Auswirkung der Fiktionsbescheinigung für anerkannte
Asylbewerber erläutern
Inneres/Kleine Anfrage - 21.12.2005
Berlin: (hib/WOL) Nach den Auswirkungen
der so genannten Fiktionsbescheinigung für anerkannte
Asylbewerber nach drei Jahren erkundigt sich die Linke in einer
Kleinen Anfrage (
16/166). Seit dem Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 ist vorgesehen, die
Berechtigung anerkannter Asylbewerber durch ein Prüfverfahren
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu
ermitteln. Dies könne den Widerruf oder die Rücknahme der
Anerkennung zur Folge haben. Für den Zeitraum der Prüfung
werde den Betroffenen der Flüchtlingspass abgenommen und ein
Papier mit der Aufschrift "Fiktionsbescheinigung"
ausgehändigt. Das löse nicht nur bei den Betroffenen
Sorgen und Ängste aus. Dargelegt werden soll unter anderem,
wie viele solcher Überprüfungsverfahren bis zum 30. Juni
dieses Jahres eingeleitet wurden und wie viele Verfahren innerhalb
der ersten drei Jahre oder nach Einreichen eines Antrags auf
Niederlassung oder auf Einbürgerung eingeleitet worden sind.
Gefragt wird weiter nach den Kriterien zu Widerruf oder
Rücknahme der Asylberechtigung und der Zahl von
Überprüfungen, die einen Widerruf oder die Rücknahme
der Anerkennung zur Folge hatten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf