Berlin: (hib/VOM) Zum Jahresende 2004 sind
in 488.840 Fällen Unterhaltsvorschüsse für Kinder
bis zum zwölften Lebensjahr aus öffentlichen Mitteln
gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (
16/279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/101) hervor. Nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz steht Kindern allein stehender
Elternteile bis zum zwölften Lebensjahr ein Anspruch auf
Unterhaltsvorschussleistungen zu, der auf höchstens sechs
Jahre beschränkt wird. Die Gesamtkosten hätten sich vom
1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 auf 836,54 Millionen
Euro belaufen. Davon trügen der Bund ein Drittel und die
Länder zwei Drittel der Kosten. Der Bundesanteil habe sich
für den genannten Zeitraum auf 278,85 Millionen Euro belaufen.
Im Jahr 2004 sei in 32.404 Fällen die Zahlung von
Unterhaltsvorschuss aufgrund des bereits vollendeten zwölften
Lebensjahres ganz eingestellt worden. Im gleichen Jahr sei die
Zahlung von Unterhaltsvorschüssen insgesamt in 181.442
Fällen beendet worden. Die Regierung betont, dass die
Ansprüche auf Unterhaltszahlung nicht an das Land
übergehen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zahlungsfähig
ist. Dennoch seien die Unterhaltsansprüche in 131.377
Fällen auf das Land übergegangen. Davon hätten die
Ansprüche gegenüber den zunächst
Unterhaltspflichtigen in knapp 18.000 Fällen ganz und in gut
56.000 Fällen teilweise bis zum Jahresende durchgesetzt werden
können. Die Ansprüche hätten dann nicht durchgesetzt
werden können, wenn die Beitreibung der Unterhaltszahlung ohne
Erfolg blieb, der Unterhaltsverpflichtete nachträglich
zahlungsunfähig geworden ist, sein Aufenthaltsort nicht
bekannt war, er sich im Ausland aufhielt oder starb.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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