Berlin: (hib/WOL) Die Zahl der
Parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre in den
Bundesministerien hat zugenommen. Dies ergibt sich aus der Antwort
der Bundesregierung (
16/163) auf eine Kleine Anfrage der FDP zu den
Kosten des Regierungswechsels für den Bundeshaushalt (
16/87). Danach stieg die Zahl Parlamentarischer
Staatssekretäre - deren Amt mit dem Ende des
Amtsverhältnisses des jeweiligen Ministers endet - von 26 in
der 13. Legislaturperiode auf 23 in der 14. Legislaturperiode, auf
27 in der 15. und auf 30 in der nun begonnenen 16.
Legislaturperiode. Auch die Zahl beamteter Staatssekretäre in
den Ministerien ist gestiegen. Sie hat seit der 13.
Legislaturperiode kontinuierlich um jeweils einen von 22 auf
nunmehr 25 zugenommen. Zur Versetzung der Spitzenbeamten in
Ruhestand wird dargelegt, es stehe derzeit noch nicht fest, wie
sich eine Weiterbeschäftigung oder Versetzung der Beamten in
den vorzeitigen Ruhestand darstelle. Nach Paragraph 36 des
Bundesbeamtengesetzes kann der genannte Personenkreis jederzeit in
den einstweiligen Ruhestand gesetzt werden. Dies sei erforderlich,
weil der Personenkreis in fortdauernder Übereinstimmung mit
den politischen Zielen der Bundesregierung stehen müsse.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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