Berlin: (hib/WOL) Elf Richtlinien der
Europäischen Union aus dem aufenthalts- und asylrechtlichen
Bereich bedürfen noch einer vollständigen oder weiteren
gesetzlichen Umsetzung in Bundesrecht, heißt es in der
Antwort der Bundesregierung (
16/159) auf eine entsprechende Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke (
16/80). Eine für das Frühjahr 2005
vorbereitete Gesetzgebungsinitiative habe nicht ergriffen werden
können, da aufgrund der bundespolitischen Ereignisse ein
abschließendes Gesetzgebungsverfahren vor Mitte 2006 nicht zu
erwarten gewesen wäre, heißt es weiter. Der Umsetzung in
Bundesrecht bedarf es laut Aufstellung noch bei den Richtlinien
"zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise
und zum unerlaubten Aufenthalt" - umzusetzen bis Dezember 2004; zum
Recht auf Familienzusammenführung - umzusetzen bis Oktober
2005; zur Unterstützung der Durchbeförderung bei
Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - umzusetzen
bis Dezember 2005; zur Rechtsstellung von langfristig
aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - umzusetzen
bis Januar 2006; zum Recht der Unionsbürger und ihrer
Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu
bewegen und aufzuhalten - umzusetzen bis April 2006; zur Erteilung
von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die
Opfer von Menschenhandel sind oder die nach Beihilfe zur illegalen
Einwanderung mit den Behörden kooperieren - umzusetzen bis
August 2006; zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme
von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der EU - umzusetzen bis
Februar 2005; über Mindestnormen zur Anerkennung und Status
von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als
Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen
Schutz benötigen - umzusetzen bis Oktober 2006; über die
Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen
zum Studium oder zur Teilnahme an Schüleraustausch,
unbezahlten Ausbildungen oder einem Freiwilligendienst - umzusetzen
bis Januar 2007; über ein besonderes Zulassungsverfahren
für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der
wissenschaftlichen Forschung - umzusetzen bis Oktober 2007; und
schließlich bei dem Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates über Mindestnormen für Verfahren in den
Mitgliedstaaten der EU zur Zu- oder Aberkennung der
Flüchtlingseigenschaft - umzusetzen binnen 24 Monaten nach
Bekanntmachung der Richtlinie.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf