Berlin: (hib/WOL) Die im Koalitionsvertrag
genannte Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer umfasst auch
den Kreis der geduldeten Personen. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/125). Zur Abschiebepraxis der nach dem
Grundgesetz zuständigen Länder nehme die Bundesregierung
grundsätzlich nicht Stellung, heißt es weiter. Es sei
aber darauf hinzuweisen, dass im Ausländer- und Asylrecht dem
Schutz der Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes und
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits
jetzt "umfassend Rechnung getragen" werde. Die Zahl geduldeter
Ausländer in Deutschland wird zum Stichtag 31. November 2005
mit insgesamt 192.941 Personen angegeben. Die größte
Zahl der geduldeten Menschen stammt laut
Ausländerzentralregister mit 42.921 Personen aus Serbien und
Montenegro, gefolgt von 22.213 Bürgern des ehemaligen
Jugoslawiens und 12.996 Staatsangehörigen der Türkei. Mit
irakischer Herkunft werden 9.316 geduldete Personen angegeben,
während die Zahl der in Deutschland geduldeten Menschen aus
Eritrea mit 921 angegeben wird. Die Zahl von Menschen mit
ungeklärter Staatsangehörigkeit ist mit 12.491 die
viertgrößte von insgesamt 30 Gruppen in der Aufstellung
nach dem Ausländerzentralregister. Hier bestehen laut Antwort
auch die häufigsten Schwierigkeiten, die bestehende
Ausreisepflicht durchzusetzen. So würden Betroffene teilweise
ihre Pässe und Ausweispapiere beseitigen, um eine
Rückführung zu erschweren. Des Weiteren verhindere auch
die mangelnde Kooperation verschiedener möglicher
Herkunftsländer eine Rückführung erheblich durch
Forderungen mit langwierigen Erklärungen zur Identität,
durch ein Verlangen nach persönlicher Vorsprache mit
betroffenen Personen oder durch eine schleppende Erteilung von
Heimreisedokumenten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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