Berlin: (hib/BOB) Das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit,
ob eine bundesweite Rufnummer für Fälle von Gewalt gegen
Frauen, eine so genannte "Helpline", eingerichtet werden kann.
Modellprojekte, die sich speziell mit dem Thema Zwangsverheiratung
beschäftigen, gebe es zurzeit jedoch nicht. Dies teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/412) und eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/303) mit. Zum Ausmaß und zur
Charakteristik der Phänomens Zwangsheirat in Deutschland gebe
es zurzeit keine statistische Daten oder repräsentativ
erhobene wissenschaftliche Erkenntnisse. Auch auf dieser Grundlage
steht jedoch aus Sicht der Regierung fest, dass es sich bei
Zwangsverheiratung um eine schwere Menschenrechtsverletzung
handelt, die nicht hingenommen werden kann. Im Hinblick darauf sei
auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, dass alle zur
Verhinderung von Zwangsverheiratungen geeigneten Instrumente
geprüft werden sollen. Nach Angaben von Fachberatungsstellen
sind in erster Linie Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und
21 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund von
Zwangsverheiratungen betroffen. Die Problematik beschränke
nicht allein auf den islamischen Kulturkreis. Auch Männer
seien im Übrigen betroffen.