Berlin: (hib/IMO) Ausländer, die ohne
Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sollen Zugang zu einer
medizinischen Grund- und Notfallversorgung erhalten, ihre Kinder in
Kindergärten und Schulen schicken und vorenthaltenen
Arbeitslohn vor Gericht einklagen können. Dazu haben
Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf "zur
Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und
Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben" (
16/445) vorgelegt. Dazu sollen
Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsgerichte von der Pflicht
befreit werden, den zuständigen Behörden Daten über
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus zu übermitteln. Zudem
solle die humanitär motivierte Hilfe für Ausländer
ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr unter Strafe gestellt werden.
Eine Abschiebung von illegal beschäftigten Ausländern
soll nach dem Willen der Fraktion ausgesetzt werden, wenn sie als
Zeugen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre hiesigen
Arbeitgeber benötigt werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es,
die soziale Situation dieser Personengruppe in Deutschland zu
verbessern. Für die Bündnisgrünen steht fest, dass
die Schwarzarbeit durch diese Neuregelung abnehmen und die
Einnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern steigen
würden. In ihrer Begründung zum Gesetzesentwurf berufen
sich die Grünen auf das Grundgesetz und die Unantastbarkeit
der Würde des Menschen im ersten Artikel. Die Verpflichtung
des Staates, eine menschenwürdige Existenz für alle in
Deutschland lebenden Menschen sicherzustellen, sei es vom
Bundesverfassungsgericht unterstrichen worden. Der Gesetzentwurf
beziehe sich deshalb vorwiegend auf Ausländer, die im
Ausländerzentralregister als ausreisepflichtig registriert
sind, und zum anderen auf Menschen, die keinerlei Duldung zum
Aufenthalt haben, da sie nirgends registriert sind.