Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat
eine Verordnung (
16/411) über ozonschichtschädigende
Stoffe erlassen und damit die bisherige
FCKW-Halon-Verbotsverordnung abgelöst. Diese Verordnung
regelte bislang die ozonschichtschädigenden Stoffe. Mit dem
Inkrafttreten der EG-Verordnung vom 29. Juni 2000 über Stoffe,
die zum Abbau der Ozonschicht führen, sei es aber in
Deutschland zu "weitreichenden vollzugsunfreundlichen
Überschneidungen" zwischen nationalem und geltendem EG-Recht
gekommen. Nunmehr sollten die nationalen Verordnungen auf
diejenigen Regelungen beschränkt werden, die nötig sind,
um das "bisherige deutsche Schutzniveau" aufrechtzuerhalten. Die
Verordnung ergänze die unmittelbar geltende Verordnung des
Europäischen Parlaments. Sie enthält chemikalien- und
abfallrechtliche Regelungen, die darauf abzielen, "die
Einträge bestimmter ozonschichtschädigender Stoffe in die
Erdatmosphäre zu mindern". Zudem sollen die Vorschriften zur
Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe sowie zur
Dichtigkeitsprüfung bestimmter Einrichtungen und Produkte
ausgebaut werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf