Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll
dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die
Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union
zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (
16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in
deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich
der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über
die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten
geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die
Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der
Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung,
Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels
Telekommunikation begangener Straftaten. Mit dem Gesetz sei
zugleich sicherzustellen, dass Daten, die über den Inhalt
einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert
werden dürfen. Die Regierung müsse weiterhin zeitnah
einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung
der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme
vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der
Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle
wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und
Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu.
Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die
Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere
Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die
Strafverfolgung sei unbestritten. Für komplexe
Täterstrukturen, wie sie für den internationalen
Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend
seien, und für Straftaten, die mittels Telekommunikation
begangen wurden, sei dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.
Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für
Telekommunikationsverkehrsdaten greife allerdings in die
Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von
Kommunikationsdiensten ein. Hier müssten die Grenzen der
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, so die
Koalitionsfraktionen.