Berlin: (hib/WOL) Die polizeiliche und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen bundesdeutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden nach dem 11. September 2001 bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus steht im Fokus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/716). Die Bundesregierung soll demnach darlegen, welche genauen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung oder nachgeordneten deutschen Stellen und der Regierung der Vereinigten Staaten getroffen wurden. Es soll Klarheit geschaffen werden, wer wann und wo über was informiert wurde, und auf welcher gesetzlichen Grundlage die Zusammenarbeit erfolgte. Gefragt wird auch nach dem direkten oder indirekten Zugriff amerikanischer Sicherheitsbeamte auf das Einwohnmeldeamt, das Ausländerzentralregister, auf Fluglisten und andere Quellen. Gleiches gilt für Informationen und die Weitergabe von Kenntnissen der Überwachung von Wohnräumen, Telefongesprächen und Reisen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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