Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Biodiesel künftig mit 10 Cent pro Liter und Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter besteuern. Dies ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes ( 16/1172), das der Bundestag heute in erster Lesung berät. Da in letzter Zeit die Verwendung von Pflanzenöl als Kraftstoff stark zugenommen habe, könne dieses Produkt aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Steuergerechtigkeit nicht steuerfrei bleiben, wenn Biodiesel gleichzeitig besteuert wird. Wird Biodiesel mit fossilem Diesel gemischt, sollen pro Liter 15 Cent Energiesteuer fällig werden.
Die Regierung nimmt die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in deutsches Recht zum Anlass, um das Mineralölsteuergesetz durch ein Energiesteuergesetz abzulösen, in das neben dem Mineralöl auch die Energieträger Steinkohle, Braunkohle und Koks einbezogen werden sollen. Das Gesetz soll ferner die Besteuerung von Kohle und Erdgas sowie die steuerliche Behandlung von Energieträgern, die zur Stromerzeugung verwendet werden, regeln. In diesem Zusammenhang will die Regierung auch die Steuerbegünstigung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ändern. Darüber hinaus ist vorgesehen, bestimmte energieintensive Prozesse in der Industrie steuerlich zu begünstigen. Geplant ist auch, eine Kennzeichnungspflicht für jene Gasöle einzuführen, die als Kraftstoff in der Schifffahrt steuerfrei sind. Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. August in Kraft treten.
Zum geplanten Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen heißt es, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraft- und Bioheizstoffe, die nur aus Biomasse bestehen, blieben wie bisher steuerfrei. Zu dem in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Wegfall der Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen und der Einführung einer Biokraftstoffquote will die Regierung einen gesonderten Gesetzentwurf vorlegen, der Anfang 2007 in Kraft treten soll.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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