Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie ( 16/1003) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 10. Mai. Ziel der Richtlinie ist es, die Interessen von Aktionären bei Angeboten zur Übernahme von Unternehmen und bei Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des Unternehmens führen, zu schützen. Vorgesehen ist, das bestehende deutsche Übernahmerecht nur insoweit zu ändern, als die Richtlinie dies erfordert. An die Stelle der Veröffentlichungen in einem überregionalen Börsenpflichtblatt soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger treten.
Geladen zu der Anhörung sind 25 Sachverständige, darunter der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken, die Deutsche Börse AG, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Allianz AG, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, der Verband der Auslandsbanken in Deutschland, der Bundesverband Investment und Asset Management, der Deutsche Anwaltsverein, das Deutsche Aktieninstitut sowie zwölf Einzelsachverständige. Die Anhörung beginnt um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 2 M 001 auf der Präsidialebene des Reichstagsgebäudes und soll bis 14:30 Uhr dauern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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