Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen die ostdeutschen Länder und Ostberlin auch künftig mit der Investitionszulage fördern. Dazu haben sie den Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007 ( 16/1409) vorgelegt, das eine Nachfolgeregelung für das Ende dieses Jahres auslaufende Investitionszulagengesetz 2005 darstellt. Das Investitionszulagengesetz regelt die Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern. Damit sollen neue Investitionen in Ostdeutschland unterstützt werden, um dort die Wirtschaftskraft zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und der Abwanderung und hohen Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Begünstigt sind nach dem Entwurf Investitionen, die vor dem Jahr 2010 begonnen worden sind. Die Investitionszulage soll 12,5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen, bei Investitionen in Betrieben in Randgebieten Ostdeutschlands sogar 15 Prozent. Handelt es sich um Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, so kann sich die Zulage dem Entwurf zufolge auf bis zu 27,5 Prozent erhöhen.
Zu den besonders begünstigten Randgebieten zählen in Mecklenburg-Vorpommern die Städte Greifswald und Stralsund sowie die Landkreise Ostvorpommern, Uecker-Randow, Rügen und Nordvorpommern, in Brandenburg die Städte Frankfurt an der Oder und Cottbus sowie die Kreise Uckermark, Spree-Neiße, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree. In Sachsen sind die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen, Zwickau, Chemnitz und Dresden sowie die Kreise Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Löbau-Zittau, Kamenz, Bautzen, Vogtlandkreis, Aue-Schwarzenberg, Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Freiberg, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz, Zwickauer Land, Stollberg, Mittweida und Meißen betroffen. Als Randgebiete in Thüringen gelten die Kreise Saale-Orla und Greiz.
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