Berlin: (hib/SAS) Die Koalitionsfraktionen
planen, die Informationspflicht der Behörden dahingehend zu
erweitern, dass Informationen über Erzeugnisse nach dem
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Weingesetz an
Verbraucher weitergegeben werden müssen, so es sich nicht um
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. So sollen Namen
von verdorbenen Lebensmitteln auch dann genannt werden können,
wenn nicht klar ist, ob sich das Erzeugnis noch auf dem Markt
befindet. Die Fraktionen begründen die Notwendigkeit für
ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der
Verbraucherinformation (
16/1408) mit den jüngsten Machenschaften
um die Umetikettierung und den Handel mit verdorbenem Fleisch.
Diese hätten Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert und
ihr Vertrauen in die Sicherheit von Lebensmitteln erschüttert.
Die Zahl der aufgedeckten Fälle bei Lebensmittelskandalen habe
allein in 2005 höher gelegen als in den vergangenen zehn
Jahren. Zwar gebe es eine Vielzahl von Qualitätsvorschriften,
Gütesiegeln und zivilrechtlichen Informationspflichten, aber
die bestehende Rechtslage zur Verbraucherinformation hierzulande
ist nach Ansicht der Fraktionen von CDU/CSU und SPD trotzdem
"lückenhaft". Auch wolle man einem gestiegenen
Informationsbedürfnis seitens der Verbraucher Rechnung tragen.
Als Reaktion auf einen jüngst bekannt gewordenen Fall, bei dem
die Staatsanwaltschaft zu Vorfällen um die Umdeklaration von
Geflügelabfällen zu Lebensmitteln ermittelte, ohne die
Lebensmittelüberwachung davon zu unterrichten, wolle man auch
den Informationsfluss zwischen den Behörden verbessern. In
besagtem Fall war die Überwachungsbehörde erst dann
informiert worden, als die meisten Lebensmittel bereits verzehrt
waren und ein Rückruf nicht mehr möglich war. Das
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sei um eine
Regelung zu erweitern, nach der die Staatsanwaltschaft verpflichtet
wird, die Überwachungsbehörden von der Einleitung eines
Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB in Kenntnis
zu setzen.