Berlin: (hib/SAS) Biopharmazeutika wird eine wachsende Bedeutung prognostiziert. Darunter fallen pharmazeutisch wirksame Proteine oder Peptide, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugt wurden. Diese Schlussfolgerung ziehen die Gutachter des Berichtes Technikfolgenabschätzung "Grüne Gentechnik - transgene Pflanzen der 2. und 3. Generation" ( 16/1211), den der Bildungsausschuss nun vorgelegt hat. Ihre Wettbewerbsfähigkeit hänge unter anderem von einer spezifischen Regulierung des Freilandanbaus und entsprechender Risikomanagementmaßnahmen ab. Allerdings, darauf weisen die Wissenschaftler hin, weisen diese im Herstellungsverfahren die oft angenommen Kostenvorteile noch nicht auf. In dem Bericht wurde insbesondere das Potenzial der gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) untersucht, deren industrielle Entwicklung schon weit fortgeschritten ist oder die kurz vor der Zulassung stehen. Dabei konzentrierten sich die Gutachter auf GVPs mit "geänderten Nutzungseigenschaften", etwa funktionelle Lebensmittel, die eine gesündere Fettsäurezusammensetzung oder ein verringertes Allergiepotenzial aufweisen. Von Interesse waren für die Wissenschaftler auch Nutzpflanzen zur Produktion pharmazeutischer Substanzen für die Human- und Tiermedizin, also Antikörper, Impfstoffe oder Blutproteine. Nicht untersucht wurden GVP mit verbesserten agronomischen Eigenschaften, wie Ertragserhöhung oder verbesserten Resistenzen gegenüber Schädlingen.
Nach Angaben der Gutachter hat noch kein pharmazeutisch nutzbares Protein eine echte Zulassung als Arzneimittel. Die Experten halten es für "ziemlich sicher", dass eine Produktion mit gentechnisch veränderten Pflanzen keine pauschalen Kostenvorteile biete - wer dies glaube, gehe "unrealistischerweise" von einem leicht regulierbaren Freilandanbau aus, so die Wissenschaftler. Was allerdings die Zulassungsfrage angehe, so könne bald ein GVP-Protein, das aus experimentellen Freisetzungen in Frankreich stammt, das erste sein, für das eine Arzneimittelzulassung in der EU beantragt wird. Es habe den Status "zur Behandlung seltener Krankheiten" erreicht, um etwa bei Mukoviszidose-Patienten angewandt zu werden. In fortgeschrittener Erprobung befänden sich auch Antikörper zur Kariesprophylaxe sowie patientenspezifische Antikörper zur Behandlung von Non-Hodgkin-Lymphomen. Auch für die tiermedizinische Anwendung werden zurzeit pharmazeutisch nutzbare Proteine entwickelt. Sollten diese sich als erfolgreich erweisen, könnten sie später auch beim Menschen eingesetzt werden. Bislang würden Biopharmazeutika praktisch ausschließlich mikrobiell oder mit tierischen Zellkulturen hergestellt, heißt es in dem Bericht.
Als wenig wirtschaftlich attraktiv hätte sich bislang die Entwicklung funktioneller Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erwiesen. Einen Nachteil stelle dabei die vergleichsweise lange Entwicklungszeit für neue GVP-Sorten und daraus hergestellte funktionelle Inhaltsstoffe dar. Auch die Produktion industriell nutzbarer Stoffe, so genannte PMI aus gentechnisch veränderten Pflanzen, scheint noch nicht in greifbare Nähe gerückt zu sein. Bislang ist aus Sicht der Gutachter nur die Zulassung der Stärkekartoffel absehbar, ihr Zulassungsverfahren dauert aber an. Bei der Produktion von Biopolymeren oder anderen speziellen Inhaltsstoffen sei aber kaum zu beurteilen, wie weit diese Arbeiten konkret gediehen seien, so das Fazit des TAB-Berichts.
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