Berlin: (hib/MPI) In Behindertenwerkstätten beschäftigte Menschen gelten nicht als Arbeitnehmer. Nach einer Intervention des Bundesgesundheitsministeriums hätten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen dieser Rechtsauffassung angeschlossen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/1470) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16(1300). Dies habe allerdings keine Auswirkungen auf Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz. "Ansprüche hieraus haben der Arbeitgeber und damit auch die Werkstätten für behinderte Menschen uneingeschränkt zu erfüllen", heißt es.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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