Berlin: (hib/MIK) Die
Neuverschuldungsregel des Artikels 115 Grundgesetz ist eine
kreditbegrenzende Regel verbunden mit der notwenigen
Flexibilität, um konjunktur- und wachstumsgerecht handeln zu
können und damit auch die Einnahmebasis des Staates zu
sichern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1627) auf eine Kleine Anfrage (
16/1465) der FDP-Fraktion. Auf diese Option
baue auch die aktuelle finanzpolitische Strategie der
Bundesregierung auf. Mittel- und langfristig sei es jedoch
erforderlich, die Lasten zu reduzieren, die durch die
Kreditaufnahme entstanden seien, auch wenn diese jeweils im
Einklang - mit den verfassungsrechtlichen Regeln erfolgt sei.
Für Zinsausgaben würden gegenwärtig fast 40
Milliarden Euro im Bundeshaushalt aufgewandt, die den
finanzpolitischen Spielraum einschränken würden, so die
Regierung. Die Staatsverschuldung in Deutschland sei vor allem seit
der Wiedervereinigung stärker gestiegen als das
Bruttoinlandsprodukt. Eine solche Entwicklung sei langfristig nicht
tragfähig. Für die Zukunft habe Deutschland sich im
europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet,
seine Finanzpolitik am Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts
auszurichten.