Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will
das so genannte Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern.
Wie es in einem Antrag (
16/1677) heißt, wird darunter der
Grundsatz verstanden, dass Aufgabennehmung und
Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene liegen
sollten. Im Grundgesetz gebe es nach wie vor kein
Konnexitätsprinzip, das ausdrücklich die Kommunen
einbezieht. Im Zuge der Föderalismusreform habe die
Große Koalition vereinbart, das Konnexitätsprinzip nicht
im Grundgesetz zu verankern. Vorgesehen sei lediglich ein
Aufgabenübertragsverbot in den Artikeln 84 und 85. Dies
würde aber die Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in
gewünschter Weise entlasten, heißt es in dem Antrag.
Nach Auffassung der Liberalen wird der Bund viele Gesetzesvorhaben
beschließen, die Folgekosten auf der kommunalen Ebene
auslösen. Nach einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts sei die Finanzfassung des Grundgesetzes
darauf angelegt, Bund und Länder in die Lage zu versetzen,
ihre Aufgaben finanziell wahrnehmen zu können. Dies müsse
auch im Hinblick auf die Kommunen gelten. Die Regierung wird
deshalb aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das
jetzt vorgeschlagene Aufgabenübertragungsverbot durch eine
Konnexitätsregelung ersetzt wird. Diese soll sicherstellen, so
die Abgeordneten, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber
Bestimmungen über die Kostendeckung treffen muss, wenn er die
Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund
eines Gesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu
erfüllen.