Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort
- 08.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Nach kamerunischem Recht
sind homosexuelle Handlungen Straftaten. In der Praxis werden sie
nicht systematisch, sondern nur in Einzelfällen verfolgt,
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/1713) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1521) mit. Aufgrund der Rechtslage seien
Homosexuelle gezwungen, ihre Beziehungen zu verbergen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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