Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat von 1990 bis 2005 Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte im Gesamtauftragswert von rund 6,27 Milliarden Euro genehmigt. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/1756) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1550). Dabei gehe es um die Deckung von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Exportgütergeschäften mit militärischen Bestellern oder Endabnehmern. Darin enthalten seien auch Deckungen für den Export ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, die nicht Rüstungsgüter sind. Der höchste Gesamtauftragswert von 1,84 Milliarden Euro ist danach im Jahr 2000 abgesichert worden. Betroffen gewesen seien Exporte nach Südafrika und in die Türkei. Es folgten Exporte im Gesamtauftragswert von 919 Millionen Euro im Jahr 1999 nach Brasilien und in die Türkei, von 851 Millionen Euro im Jahr 1994 nach Südkorea und in die Türkei sowie von 806 Millionen Euro im Jahr 2001 nach Griechenland und Südkorea.
Nach Regierungsangaben dienen die Exportkreditgarantien ausschließlich dazu, deutsche Exporteure sowie Kreditinstitute, die Exporte aus Deutschland finanzieren, gegen Fabrikations- und Zahlungsrisiken abzusichern. Seit 1990 seien solche Absicherungen gegenüber der Türkei mit einem gesamten Deckungsvolumen von 18,62 Milliarden Euro (davon 13 Prozent Rüstungsexporte) übernommen worden. Gegenüber Südafrika habe das Deckungsvolumen 10,21 Milliarden Euro (davon 14 Prozent Rüstungsexporte), gegenüber Südkorea 9,12 Milliarden Euro (davon 16 Prozent Rüstungsexporte), gegenüber Indonesien 9,04 Milliarden Euro (davon zwei Prozent Rüstungsexporte), gegenüber Israel 7,55 Milliarden Euro (darunter keine Rüstungsexporte) und gegenüber Griechenland 3,34 Milliarden Euro (davon sechs Prozent Rüstungsexporte) betragen.
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