Berlin: (hib/VOM) Der Anteil der Kosten
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hat im Jahr 2001
bei 45 Prozent der gesamten Werbungskosten (einschließlich
Arbeitnehmer-Pauschbetrag) gelegen. Dies teilt die Regierung in
ihrer Antwort (
16/1802) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1598) mit. Ihr Anteil an den erhöhten
Werbungskosten, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920
Euro hinausgehen, habe rund 64 Prozent betragen. Insgesamt seien
2001 Werbungskosten bei Einkünften aus
nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 57,9 Milliarden
Euro entstanden. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten der
Fahrten zum Arbeitsplatz würden die Steuerpflichtigen
jährlich um 3,8 Milliarden Euro entlastet. Im Hinblick auf die
geplanten Einschränkungen bei der Pendlerpauschale
erklärt die Regierung, sie sehe Aufwendungen für Fahrten
zum Arbeitsplatz nicht als "zwangsläufig" an, da die Wahl
eines bestimmten Wohnorts eine freie Entscheidung des
Steuerpflichtigen sei. Es werde jedoch anerkannt, dass eine
Änderung dieser Grundentscheidung zu besonderen Härten
für Fernpendler führe, deren Wohnortwahl oft durch
familiäre Erfordernisse bestimmt werde. Dieser Umstand werde
dadurch berücksichtigt, heißt es, dass im Zuge von
Härteregelungen der Abzug der Pauschalbeträge für
Entfernungen künftig ab dem 21. Kilometer zulässig
bleiben soll.