Regierung beabsichtigt Gründung eines Bundesamtes für
Justiz
Recht/Gesetzentwurf - 16.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
beabsichtigt, ein Bundesamt für Justiz mit dem Ziel einer
reibungslosen Abwicklung von Verfahren mit
grenzüberschreitenden Bezügen zu gründen. Dazu hat
sie einen Gesetzentwurf (
16/1827) vorgelegt. Die Regierung
erläutert, die Aufgaben dieser zentralen Behörden, etwa
nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedenen
Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager
Adoptionsübereinkommen, habe bisher der Generalbundesanwalt
wahrgenommen. Dass solche internationalen familienrechtlichen
Angelegenheiten nicht in dessen Kompetenz als
Strafverfolgungsbehörde fielen, liegt laut Regierung "auf der
Hand". Ferner werde eine Ausgliederung des Bundeszentralregisters
und eine Zuständigkeit für die Zahlung von
Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und
rechtsextremistischer Übergriffe angestrebt. Das neue
Bundesamt werde darüber hinaus im Rahmen der europäischen
Zusammenarbeit beispielsweise die Vernetzung der Strafregister mit
anderen europäischen Partnern als "dringende Aufgabe" im
Zusammenhang mit der effektiven Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus
anstreben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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