Berlin: (hib/SAS) Die Bekämpfung der
Geflügelpest bei Wildvögeln und die damit
zusammenhängende Finanzierung ist originäre Aufgabe der
nach Landesrecht zuständigen Behörden. Diese Haltung
vertritt die Bundesregierung in einer Antwort (
16/1821) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1640). Die Linke hatte sich auf Aussagen
einer Landrätin des Landkreises Rügen bezogen, die die
bei der Abwehr des hochpathogenen Virus H5N1 entstandenen Kosten
nach ersten Berechnungen auf mindestens 1,2 Millionen Euro
beziffert hatte. Verursacht worden seien diese unter anderem durch
die Anschaffung von Schutzausrüstungen, Medikamenten und
Desinfektionsmitteln. Die Linke vertritt die Auffassung, dass diese
Ausgaben nicht planbar gewesen seien und im Interesse der gesamten
Bundesrepublik geleistet wurden. Die Bundesregierung verweist in
ihrer Antwort auf das Tierseuchengesetz und damit in Zusammenhang
stehende Rechtsvorschriften, die die finanzielle Zuständigkeit
klar regeln. Grundsätzlich liege diese bei den Ländern,
heißt es. Bei einer Katastrophe nationalen Ausmaßes
würde der Bund eine Beteiligung an Hilfsprogrammen der
Länder im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung sowie
seiner finanziellen Spielräume prüfen. Die Regierung
beruft sich ferner auf eine Pressemitteilung des
Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni
2006, der zufolge den Landkreisen und kreisfreien Städten die
mit der Vogelgrippe entstandenen Kosten erstattet würden. Die
Frage, ob sie spezifische Unterstützungsmaßnahmen
für Geflügelhalter plant, deren Bestände vorsorglich
getötet worden seien und die über keine
Tierseuchenversicherung verfügten, verneint die Regierung,
weist aber auf die Landwirtschaftliche Renten- bank hin, die im
Rahmen des Sonderkreditprogramms Junglandwirten allen
Geflügelhaltern Liquiditätshilfedarlehen zur
Überbrückung von durch die Geflügelpest verursachten
Liquiditätsengpässen anbiete.