Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, denen im
Hinblick auf personenbezogene Daten eine Panne unterlaufen ist,
sollen die betroffenen Personen darüber informieren
müssen. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (
16/1887). Die Bundesregierung wird
aufgefordert, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu
ändern und ein Bußgeld bei Verstößen gegen
diese Informationspflicht einzuführen. Die Abgeordneten zeigen
sich besorgt über die steigende Zahl so genannter
"Identitätsdiebstähle" durch Kreditkartenbetrug und durch
den Missbrauch von Identifizierungsdaten. Daher sei es
erforderlich, die Rechte der Betroffenen gegenüber dem
unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch
nichtöffentliche Stellen zu stärken. Beispielsweise
würden im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien
Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn die
vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr
gewährleistet ist. Die Konsumenten müssten wissen,
heißt es, ob die Gefahr besteht, dass ihre Daten von
Unbefugten zur Kenntnis genommen, verändert, gelöscht
oder anderweitig genutzt werden können. Die Betroffenen
sollten einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch
gegenüber den Unternehmen erhalten, die bei der Verwaltung
ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgehen und
die Betroffenen nicht über die Gefahren einer unbefugten
Nutzung dieser Daten unterrichten.