Berlin: (hib/BOB) In "Hinweise für
Rechtsberater und Rechtslehrer - Umgang mit Soldaten und
Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehlen nicht befolgen
wollen" ist die geltende Rechtslage wiedergegeben. Durch die
Fachaufsicht der jeweiligen Dienstaufsicht führenden
Rechtsberater und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) selbst
ist sichergestellt, dass die Rechtberater "ausschließlich"
diese Rechtslage befolgen, teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/1921) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1734) mit. Bei den "Hinweisen" handele es
sich im Übrigen um ein ressortinternes Arbeitspapier des BMVg,
das an die Rechtsberater, -lehrer und -dozenten der Bundeswehr als
Auswertung des Urteils des 2. Wehrdienstsenates des
Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni vorigen Jahres verteilt
wurde. Ob und in welchem Maße diese "Hinweise" konkret
"herangezogen" würden, liege in deren Ermessen, so die
Regierung.