Berlin: (hib/VOM) Das Steuerformular
für nicht buchführungspflichtige Unternehmer hat die
FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (
16/1897) gemacht. Mit dem vor drei Jahren
verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und
zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung sei festgelegt
worden, dass nicht buchführungspflichtige Unternehmen ihren
Gewinn auf einem amtlichen Vordruck angeben müssen. Dies sei
als Beitrag zur Steuervereinfachung gedacht gewesen. Bund und
Länder hätten ein Formular ("Anlage EÜR")
konzipiert, das im Veranlagungsjahr 2005 verwendet werden sollte.
Die Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder
hätten jedoch im April dieses Jahres beschlossen, dass die
Anlage EÜR für 2005 nicht nachgefordert werden muss, wenn
eine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben
wurde. Die FDP will wissen, welche Gründe die Finanzverwaltung
dazu bewogen haben und wie viele Steuerpflichtige ursprünglich
verpflichtet gewesen sind, die Anlage für 2005 abzugeben. Die
Abgeordneten fragen ferner, wie viele Steuerpflichtige wegen der
Komplexität des Formulars einen Steuerberater in Anspruch
nehmen mussten. Schließlich erkundigen sie sich, inwieweit
die klassische Einnahmenüberschussrechnung weiterhin
praktiziert wird, weil Unternehmen und Banken die Angaben in dem
Formular nicht ausreichen.