Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
hält sich angesichts des Anstiegs der Zahl der
Leiharbeitnehmer eine Korrektur des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) offen. Nach
Vorlage des Endberichts zu den Wirkungen der ersten
Hartz-Arbeitsmarktreformen und seiner Auswertung werde darüber
entschieden, "ob und inwieweit Änderungen der geltenden
Rechtslage angezeigt sind", schreibt die Regierung in ihrer Antwort
(
16/1926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1777). Die Abgeordneten hatten die in dem
Gesetz festgeschriebene unbegrenzte Entleihdauer von Personal
moniert. Zudem ging es ihnen darum, die "Praxis der
Zurückverleihung" zu unterbinden. Die Regierung verweist
darauf, dass im Zwischenbericht zu den Hartz-Gesetzen die Reform
des AÜG von Dezember 2002 positiv bewertet werde. Der
Schlussbericht werde für Ende des Jahres 2006 erwartet. Ferner
wird in der Antwort bestätigt, dass Kommunen verstärkt
Aufgaben aus der Kernverwaltung als GmbH oder GbR
ausgründeten. Dies betreffe etwa die Abfallentsorgung,
Reinigungs-, Wäsche- und Essensdienste in
Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie die
Privatisierung von Schwimmbädern. Auch
Rentenversicherungsträger und Krankenkassen verführen
ähnlich. Weiter heißt es, bei diesen Ausgliederungen
würden die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer durch
entsprechende Regelungen zum Betriebsübergang gewahrt. Neu
eingestellte Mitarbeiter würden zu den für das neu
gegründete Unternehmen geltenden tariflichen Bedingungen
beschäftigt. Die Überlassung der Mitarbeiter an die
Kommunen oder andere Einrichtungen erfolge im Rahmen von
Werkverträgen oder als Arbeitnehmerüberlassung.