Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung soll das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu den Rechten indigener und in Stämmen lebender Völker in unabhängigen Staaten "umgehend ratifizieren". Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/1971). Sie solle außerdem Richtlinien für die Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung erarbeiten, die die Rechte indigener Völker entsprechend dieser Konvention berücksichtigen. Der entwicklungspolitische Dialog mit Repräsentanten indigener Völker sei zu stärken und Initiativen zu deren Schutz seien politisch und finanziell intensiver zu unterstützen. Innerhalb der EU müssten indigene Völker künftig darüber hinaus konsequent als Partner behandelt werden.
Rund 300 Millionen Menschen in über 70 Ländern zählen gemäß den Vereinten Nationen zu den indigenen Völkern. Die Mehrzahl lebe in Entwicklungsländern - und zwar auch in Gegenden, die für die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt von hoher Bedeutung seien. Ihre Lebensformen, Lebensgrundlagen und traditionellen Rechte seien jedoch vielerorts bedroht. Menschenrechtsverletzungen durch die Regierungen und die Missachtung ihrer Rechte auch von Seiten nationaler und internationaler Unternehmen seien keine Seltenheit. Der Schutz von Ureinwohnern werde daher durch mehrere internationale Abkommen aufgegriffen. Die Konvention der IAO sei bislang allerdings die einzige völkerrechtliche Norm, die die Rechte indigener Völker umfassend und verbindlich festlege. Ihre Ratifizierung stelle daher einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung des internationalen Menschenrechtsstandards für indigene Völker dar.
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