Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion will
den Jugendarbeitsschutz in der Gastronomie und Hotellerie lockern.
In einem Gesetzentwurf (
16/2094) schlägt sie vor, dem
Gaststättengewerbe zu ermöglichen, Auszubildende
über 16 Jahre statt bis 22 Uhr künftig bis 23 Uhr zu
beschäftigen. Am Vorabend von Berufsschultagen sollen
Jugendliche statt bis 20 Uhr künftig bis 21 Uhr arbeiten
dürfen. Zur Begründung heißt es, damit würden
die Aussichten für Haupt- und Realschüler auf einen
Ausbildungsplatz verbessert. Bisher würden in der Gastronomie
und Hotellerie bevorzugt Abiturienten eingestellt, da diese in der
Regel älter als 18 Jahre alt seien und damit nicht den
Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
unterlägen. Weiter schreiben die Liberalen, "die geistige und
körperliche Reife sowie die persönliche Lebensgestaltung,
insbesondere das Ausgehverhalten, von Jugendlichen" habe sich in
den vergangenen Jahren "erkennbar verändert". Jugendliche
dürften heute bereits im Alter von 16 Jahren allein
öffentliche Tanzveranstaltungen und Gaststätten bis
Mitternacht besuchen. Es sei nicht einsichtig, dass die Arbeit im
Hotel- und Gaststättengewerbe per se schädlicher für
die Jugendlichen sein solle als deren Besuch als Kunde.