Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung wird erst nach Kenntnis der schriftlichen Begründung zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai Aussagen über mögliche Konsequenzen für Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten treffen, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Darauf weist die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2176) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1948) hin. Das Gericht hatte den Angaben zufolge solche Abschläge für gesetzes- und grundrechtswidrig erklärt. Die Fraktion Die Linke wies in ihrer Kleinen Anfrage darauf hin, dass nach Schätzungen des Sozialverbandes Deutschland rund 200.000 Rentenbescheide falsch und zu Ungunsten der Rentner ausgestellt worden seien. Die Abgeordneten wollten wissen, wann die Regierung eine gesetzliche Korrektur der im Jahr 2001 eingeführten Abschläge vornehmen wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf