Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hält zusätzliche regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen von Windkraftanlagen nicht für erforderlich, da die bisherige Praxis im Rahmen der Auflagen der Baugenehmigungen "ausreichend" sei. Nach den Festlegungen der Genehmigungsbehörde erfolge eine Überprüfung der Anlagen in der Regel alle zwei bis vier Jahre. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2234) auf eine Kleine Anfrage ( 16/2105) der Liberalen mit. Die Errichtungsgenehmigungen für die Anlagen schrieben Blitzschutzsysteme ebenso vor wie Mindestabstände zu Bebauungen. Zudem gebe es wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Eiswurf und Vorgaben für Geräuschpegel, die nicht überschritten werden dürften.
Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Anfrage mehrere Vorkommnisse benannt, bei denen es an Windkraftanlagen zu Sicherheitsproblemen gekommen war. Sie befürchtet, dass der klimatische Wandel zu einem Ansteigen wetterbedingter Extremereignisse führen könne und die Windkraftanlagen gestiegenen Sicherheitsanforderungen genügen müssten. Dazu stellt die Bundesregierung fest, dass die Jahresauswertung "Windenergie Report Deutschland 2005" zu dem Ergebnis gekommen sei, die technische Verfügbarkeit der im Programm erfassten Windenergieanlagen liege bei über 98 Prozent. Der größte Teil der Störungen sei auf defekte Bauteile und Fehlfunktionen der Anlagenregelung zurückzuführen. Nur 15 Prozent der Fehlfunktionen seien bedingt durch äußere Einflüsse. Bei der Genehmigung der Anlagen seien die meteorologischen Verhältnisse am Standort "in geeigneter Form" zu berücksichtigen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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