Berlin: (hib/MPI) Das
Rettungsassistenzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode
novelliert werden. Auch bei der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung gebe es Handlungsbedarf, fügt die
Regierung in ihrer Antwort (
16/2238) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2109) hinzu. Im Zentrum der Reform
würden Fragen der Ausbildungsdauer, der Kompetenzen des
Berufes sowie der Ausbildungsfinanzierung stehen. Details seien
jedoch noch nicht entschieden. Derzeit würden bei den
Ländern unter anderem Angaben zur Organisation des
Rettungsdienstes und der Ausbildung erhoben, auf deren Grundlage
die offenen Fragen geklärt werden sollen, so die Regierung
weiter. Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf ein
Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz für den
Rettungsdienst verwiesen, in dem eine Verlängerung der
Ausbildungsdauer und höhere Anforderungen an
Rettungsdienstschulen verlangt werden.