Verzicht auf Änderung des Gesetzes über
Steuerstatistiken begründen
Finanzen/Kleine Anfrage - 26.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion
erkundigt sich in einer Kleine Anfrage (
16/2274), weshalb die ursprünglich von den
Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Gesetzes über
Steuerstatistiken im Rahmen des am 29. Juni verabschiedeten
Steueränderungsgesetzes 2007 doch nicht beschlossen worden
ist. Sie erinnert daran, dass während einer Sitzung des
Finanzausschusses am 29. Juni der am Tag zuvor im Ausschuss
beschlossene Änderungsantrag der Koalition zur Änderung
des Steuerstatistikgesetzes wieder zurückgenommen worden sei.
Dies sei mit den noch ausstehenden Gesetzgebungsvorhaben zur
Unternehmenssteuer- und Erbschaftsteuerreform begründet
worden. So sei es etwa mit dem bestehenden Gesetz nicht
möglich, dass die Statistik verlässliche Informationen
zur geplanten Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und
Personengesellschaften liefern könne. Auch komme einer
jährlichen Statistik zur Erbschaftsteuer besondere Bedeutung
zu, da es keine Steuerstatistik zu den Vermögenswerten mehr
gebe, seit die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird. Die zu
erwartende "Erbwelle" müsse für den Gesetzgeber aber
ausgewertet werden. Die Fraktion will wissen, ob die Regierung im
Zuge der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform eine Änderung
des Steuerstatistikgesetzes plant und ob sie eine Politik verfolgt,
die sich am Ziel der "Verteilungsgerechtigkeit" orientiert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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