Rechtsanspruch auf persönliches Budget kommt im Jahr
2008
Arbeit und Soziales/Antwort - 27.07.2006
Berlin: (hib/MPI) Behinderte und
pflegebedürftige Menschen erhalten zum Januar 2008 wie geplant
einen Rechtsanspruch auf das trägerübergreifende
persönliche Budget (TPB). Die Bundesregierung weist in ihrer
Antwort (
16/2272) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2145) darauf hin, dass die seit 1. Juli 2004
laufende Erprobungsphase nicht verlängert werde. Die Liberalen
hatten angemerkt, dass unter anderem eine extrem lange
Verfahrensdauer bei der Beantragung der Leistung und Unsicherheiten
bei der Finanzierung dazu beitrügen, dass das TPB nur von
wenigen Betroffenen in Anspruch genommen werde. Mit dem TPB
können behinderte Menschen die für sie erforderlichen
Dienstleistungen selbst einkaufen und ihre Assistenten selbst
einstellen. Die Reform verfolgt das Ziel, möglichst vielen
Menschen mit Behinderungen ein selbst bestimmtes Leben zu
ermöglichen und dem Grundsatz ambulanter vor stationärer
Betreuung zu genügen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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