Zur Klärung der Renten ehemaliger DDR-Bürger Auskunft
geben
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage -
31.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Unterlagen über
Löhne und Arbeitszeiten in den DDR-Betrieben müssen von
den Unternehmen oder ihren Nachfolgern sowie den Archiv- und
Dokumentationszentren nur bis Ende dieses Jahres aufbewahrt werden.
Darauf verweist die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (
16/2308). Viele ehemalige DDR-Bürger
hätten ihre Rentenkonten jedoch noch nicht prüfen lassen,
so die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll daher sagen, wie weit
die "Deutsche Rentenversicherung Bund" bislang die Rentenkonten
ehemaliger DDR-Bürger geklärt hat. Die Fraktion will
wissen, was die Regierung tun will, um auch in Zukunft eine
Klärung der Rentenkonten und eine juristische
Überprüfung der Erwerbsgeschichte ehemaliger
DDR-Bürger zu ermöglichen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf