Berlin: (hib/BOB) Die für einen
dezentralen Einsatz angebotenen IT-Verfahren genügen den
Mindestanforderungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nicht.
So sei weder der taggenaue Personenabgleich zur Vermeidung von
Leistungsmissbrauch gewährleistet noch würden
Controlling-Erfordernisse aufgrund der Rahmenvereinbarung zwischen
der BA, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem ehemaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfüllt,
heißt es in der Antwort der Bundesregierung (
16/2316) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2204).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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