Berlin: (hib/SUK) Die Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes, nach der die Befugnisse der Betreuungsbehörden aus Gründen der Verfahrensvereinfachung ausgeweitet werden sollen, ist Anlass einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/2355). Vereine und Fachleute hätten in ihren Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1339) deutlich gemacht, dass sie durch die Vorschläge die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und den Datenschutz "erheblich gefährdet" sehen würden.
Die Bundesregierung soll deshalb Auskunft darüber geben, welche konkreten Probleme die Betreuungsbehörden bislang dabei hatten, die Situation im Vorfeld einer Betreuung zu ermitteln, und wer nach welchen Kriterien beurteile, ob eine Person in der Lage sei, eine rechtlich bindende Einwilligung zu geben. Die Linksfraktion fragt, ob die Bundesregierung der "Verfahrensvereinfachung einen höheren Stellenwert" zumesse als "der Selbstbestimmung seelisch belasteter Menschen" und welchen Sinn sie darin sieht, "staatliche Fürsorge gegen den Willen der Betroffenen zu verordnen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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