Berlin: (hib/WOL) Die Wirksamkeit des
Jugendmedienschutzes und ein Verbot so genannter Killerspiele
stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP (
16/2287). Die Bundesregierung soll
beispielsweise sagen, wie sie die Arbeit und Zusammensetzung der
UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle (USK) beurteilt, insbesondere
im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Software, die geeignet ist, ihre Entwicklung und Erziehung zu
beeinträchtigen oder zu gefährden. Die Fraktion will
weiter wissen, ob die Regierung der Auffassung ist, das deutsche
Strafrecht müsse im Bezug auf Unterhaltungssoftware
verschärft werden. Von Interesse ist auch, wie die Regierung
"Killerspiele" definiert und ob ihr Studien vorliegen, die einen
Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und dem
Besitz bestimmter Unterhaltungssoftware aufzeigen.