Berlin: (hib/MAR) Erkenntnisse der
Bundesregierung zur Abschiebehaft will die Linksfraktion mit einer
erneuten Kleinen Anfrage (
16/2372) in Erfahrung bringen. Sie bezieht sich
dabei auf eine frühere Kleine Anfrage (
16/1552) zu diesem Thema, deren Einzelfragen in
der Rückäußerung der Regierung (
16/1757) unter Verweis auf die
Zuständigkeit der Länder beim Vollzug der Abschiebehaft
nicht beantwortet worden seien. Nachgefragt wird deshalb
beispielsweise, ob Angaben zur Abschiebehaft nicht im
Ausländerzentralregister erfasst werden, die Regierung in der
Vergangenheit Daten zur Abschiebehaft bei den
Landesinnenministerien erfragt hat oder ob künftig an eine
bundeseinheitliche Erhebung entsprechender Daten gedacht ist.