Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben keinen Sinn in einer staatlichen Fürsorge gegen den frei gebildeten Willen des Betroffenen. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/2421) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2355) deutlich. Die Ermittlungsaufgaben der Betreuungsbehörde auf Anforderung des Vormundschaftsgerichts seien aber nicht selten in Situationen durchzuführen, in denen der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt weder selbst befragt werden, noch bei einer Befragung Dritter zu seiner Personen mitwirken könne. Es fehle aber zur Erhebung und Verwendung solcher Daten im derzeitigen Recht eine detaillierte Ermächtigung, die einerseits den notwendigen Handlungsspielraum der Betreuungsbehörden eröffne und andererseits den grundrechtlich gebotenen Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Betroffenen gewährleiste. Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates ( 16/1339) sei es daher, eine bundesgesetzliche Ermächtigung für die Datenerhebung der Betreuungsbehörden zu schaffen. Aus Sicht der Regierung ist dieser Entwurf zwar grundsätzlich begrüßenswert. Sie moniert, dass er unvollständig und nicht hinreichend normenklar sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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