Berlin: (hib/VOM) Die Einführung der Pfandpflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen am 1. Januar 2003 hat zu einer Stabilisierung der Mehrwegsysteme geführt. Ohne die Pfandpflicht wären diese Systeme zunehmend vom Markt verdrängt worden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2359) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2276) erläutert. Nach den Anfangsschwierigkeiten hätten Handel und Industrie ein einheitliches Pfand- und Rücknahmesystem eingerichtet, das nach Inkrafttreten der letzten Änderung der Verpackungsverordnung am 1. Mai dieses Jahres im Wesentlichen reibungslos eingeführt worden sei und von Wirtschaft und Verbrauchern "offenbar angenommen wird", so die Regierung. Sie sieht derzeit keinen Anlass, die Pfandpflicht durch ein anderes Instrument zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Förderung von Mehrwegsystemen trage dazu bei, Arbeitsplätze vor allem in mittelständischen Unternehmen der Getränkewirtschaft zu sichern.
Wie es in der Antwort weiter heißt, zeigten Daten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, dass der Mehrweganteil in den Jahren vor der Einführung der Pfandpflicht rapide gesunken sei und sich im Jahr 2003 von 56,2 auf 63,6 Prozent erholt habe. Inzwischen zeige sich für das Jahr 2004 ein leichter Rückgang des Mehrweganteils. Er liege aber nach wie vor deutlich über dem Wert, der sich ohne die Einführung der Pfandpflicht eingestellt hätte, betont die Regierung. Im Jahr 2004 hätten sich die Mehrweganteile insgesamt (ausgenommen Milchverpackungen) auf gut 60 Prozent belaufen. Am höchsten sei er mit über 87 Prozent beim Bier und mit fast 68 Prozent beim Wasser gewesen, gefolgt von den kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken mit knapp 56 Prozent, den nichtkohlensäurehaltigen Getränken und Fruchtsäften mit gut 23 Prozent, Wein mit 20 Prozent und pasteurisierter Konsummilch mit acht Prozent. Nach Ansicht der Regierung kann künftig nicht ausgeschlossen werden, dass die Einweganteile teilweise weiter zunehmen werden. Daher sollen die abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Pfandpflicht bis zum Jahr 2010 überprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Regierung keinen Anlass, weitere Vorkehrungen zur Stabilisierung der Mehrwegsysteme zu treffen.
Aus einer weiteren Antwort der Regierung ( 16/2362) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2291) geht hervor, dass seit der Ausdehnung der Pfandpflicht auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure zum 1. Mai dieses Jahres keine größeren Verstöße gegen die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen festgestellt wurden. Allerdings würden immer noch Einzelfälle gemeldet, in denen Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen pfandfrei vertrieben würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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