Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erwartet, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängt werden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert wird. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/2430) auf ein Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2348). Bei den Zusatzjobs handele es sich um Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Eingliederung für erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Verfügung stehen. Die Förderung von Zusatzjobs ist nach Darstellung der Regierung nur für zusätzliche Arbeiten zulässig, die im öffentlichen Interesse liegen. Ein Arbeitsverhältnis werde mit ihnen nicht begründet. Als "zusätzlich" gelten solche Arbeiten, die ohne die Förderung gar nicht, nicht im jeweiligen Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen worden wären. Im öffentlichen Interesse liegen die Arbeiten, so die Regierung, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, lägen dagegen nicht im öffentlichen Interesse.
Wie es weiter heißt, sollen die Zusatzjobs wie die anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumente dazu beitragen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Wie jede öffentlich geförderte Beschäftigung seien sie nur die "ultima ratio" zur Überwindung von Arbeitslosigkeit. Vorrang hätten die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, die Qualifizierung sowie andere Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Zusatzjobs bildeten die erste Stufe einer Eingliederungsleiter, der weitere Schritte wie etwa eine Berufsausbildung, eine berufliche Weiterbildung oder, falls erforderlich, ein Eingliederungszuschuss folgen sollten. Der Erfolg eines Zusatzjobs zeige sich nicht nur an der sich anschließenden Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt, sondern auch schon daran, dass Fortschritte bei der Integration erzielt werden, etwa durch die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit.
Nach Regierungsangaben lag der Schwerpunkt im Jahr 2005 bei den etwa 515.000 Angeboten für Zusatzjobs im Gesundheits- und Sozialwesen (24,5 Prozent), gefolgt von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (21,4 Prozent), Erziehung und Unterricht (20,4 Prozent) sowie der öffentlichen Verwaltung (18,9 Prozent). Weitere Wirtschaftszweige seien das Grundstücks- und Wohnungswesen (5,4 Prozent), die Land- und Forstwirtschaft (4,1 Prozent), das verarbeitende Gewerbe (1,9 Prozent), das Baugewerbe (1,3 Prozent) und sonstige Bereiche (2,3 Prozent) gewesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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