Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Doppelbesteuerungsabkommen mit vier Staaten vorgelegt. Im Gesetzentwurf zum Protokoll vom 1. Juni dieses Jahres, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von 1989 geändert werden soll ( 16/2708), werden Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochter- an Muttergesellschaften gestrichen, wenn die direkte Beteiligung mindestens 80 Prozent beträgt. Die Beseitigung dieser Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Gewinnausschüttungen beim genannten Beteiligungsgrad schafft nach Auffassung der Regierung bessere Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in den USA. Gleichzeitig bleibe Deutschland für US-Unternehmen ein attraktiver Investitionsstandort. Darüber hinaus sollen im Verhältnis zu den USA Quellensteuern auf Dividenden beseitigt werden, wenn sich diese auf Altersvorsorgeeinrichtungen beziehen. Ferner ist geplant, steuerliche Belastungen der Altersvorsorgebeiträge von jeweils ins andere Land entsandtem Personal zu streichen und ein obligatorisches Schiedsverfahren einzuführen.
Der Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Weißrussland ( 16/2705) vom 30. September 2005 entspricht nach Regierungsangaben im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Wirtschaft werde durch das Abkommen entlastet, indem steuerliche Hindernisse im wechselseitigen Wirtschaftsverkehr beseitigt würden, heißt es. Gleiches gilt für die Gesetzentwürfe zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kirgisien vom 1. Dezember 2005 ( 16/2706) und mit Slowenien vom 3. Mai dieses Jahres ( 16/2707).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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