Berlin: (hib/SUK) Die Wissenskredite der
KfW-Bankengruppe stehen Personen, die sich in Privatinsolvenz
befinden, nicht zur Verfügung. Antragsteller mit
Schufa-Eintrag können allerdings einen Wissenskredit bekommen.
Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
die Linke (
16/3721) mit. Die Privatinsolvenz gehöre
zu den so genannten "harten" Negativmerkmalen, die "einen
zwingenden Rückschluss auf spätere Kreditausfälle
erlauben. Davon unberührt bleibe aber die Sozialleistung
BAföG für alle finanziell Bedürftigen "in jedem
Fall" erhalten. Daher werde die von der Bundesregierung verfolgte
Zielsetzung, allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die
gleichen Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium zu sichern, "in
keiner Weise tangiert". Für die KfW-Studienkredite
antragsberechtigt seien deutsche Staatsbürger und deren
Familienangehörige und Staatsangehörige eines
EU-Mitgliedstaats, die sich rechtmäßig seit drei Jahren
im Bundesgebiet aufhalten. Die KfW habe bei der Konzeption des
Programms "alle EU-rechtlichen Vorgaben" beachtet. Gefragt, warum
der Zinssatz der KfW-Studienkredite bereits im Einführungsjahr
erhöht worden sei, verweist die Bundesregierung darauf, dass
jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres die
Anpassung des Zinssatzes an die Marktentwicklung erfolge. Zugunsten
der Darlehensnehmer werde aber für jedes Darlehen für die
Dauer von 15 Jahren ohne zusätzliche Kosten eine
Zinsobergrenze gewährleistet. Dafür, dass diese Grenze
unabhängig von der Zinsentwicklung nicht überschritten
werde, sorge die KfW. Weiter heißt es in der Antwort, die
Bundesregierung sehe in der "regen Inanspruchnahme" der
Studienkredite einen Beleg dafür, dass mit diesem
Finanzierungsangebot "ein reales Bedürfnis von Studierenden"
gedeckt werden könne. Für Anpassungen beim BAföG
bestehe allerdings "keinerlei Veranlassung".
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