Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag mit der
Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP neue Regelungen für Tele-
und Mediendienste beschlossen. Gegen das Votum der Linksfraktion
und der Bündnisgrünen stimmte er dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Vereinheitlichung von Vorschriften über
bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (
16/3078,
16/3135) in geänderter Fassung zu. Das
Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag in dritter Lesung
verabschiedet werden. Ein Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen, in dem Anregungen des Bundesrates
aufgegriffen werden, fand ebenfalls die Mehrheit der Koalition und
der FDP. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die wirtschaftsbezogenen
Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem
"Telemediengesetz des Bundes" als wesentlichem Bestandteil der
Vorlage zusammenzuführen. Betroffen davon sind das bisherige
Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der zwischen den
Ländern abgeschlossene Mediendienste-Staatsvertrag. Nach
Darstellung der Koalitionsfraktionen geht es vor allem darum, das
Vertrauen der Nutzer in diese Dienste zu stärken und
Abgrenzungsprobleme zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation
zu klären. Eingeführt wird darüber hinaus ein
Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei der
E-Mail-Werbung (so genannte Spams) verletzt werden. Der Entwurf
regelt, dass der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming,
also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen
herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie
das Webcasting, die ausschließliche Übertragung
herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, nicht
zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße
Internet-Telefonie soll nicht darunter fallen. Zu den
Telemediendiensten zählen dem Entwurf zufolge jedoch alle
Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht
ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich
zuzuordnen sind, also etwa Online-Angebote von Waren und
Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit,
Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt,
Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle
Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen
mit Hilfe von elektronischer Post. Von SPD-Seite wurde
angekündigt, dass man darauf verzichtet habe, die Ergebnisse
der Beratungen über die EU-Richtlinie zum elektronischen
Handel (E-Commerce-Richtlinie) abzuwarten, um darauf aufbauend
weitere Änderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Stattdessen
habe man Wert darauf gelegt, dass das Gesetz zeitgleich mit dem
Rundfunk-Staatsvertrag der Länder am 1. März in Kraft
tritt. Dies werde allerdings dazu führen, dass bereits vom
kommenden Monat an die Beratungen über künftige
Änderungen des Gesetzes beginnen werde. Die Union räumte
in diesem Zusammenhang eine "gewisse Unvollkommenheit" des Gesetzes
ein. Die FDP nahm dies zum Anlass, die immer kürzere
"Halbwertzeit" der Gesetze anzuprangern. Liberale und Grüne
kritisierten, dass über Änderungen am Gesetz bereits
beraten werde, ehe es in Kraft getreten sei. Die FDP stimmte
dennoch zu, weil sie das parallele Inkrafttreten mit dem
Staatsvertrag für sinnvoll hielt. Die Linke bedauerte, dass
Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses zu Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden
seien, in den Änderungsanträgen der Koalition keinen
Niederschlag gefunden hätten. Die Bündnisgrünen
hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor
allem auf einen besseren Schutz der Internetnutzer vor Spam-Mails
abzielte. So sollte nach Meinung der Fraktion die Bundesnetzagentur
für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen
nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große
Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die
Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu
verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD
entgegen, dass 85 Prozent aller Spam-Mails aus dem Ausland
verschickt würden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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