Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
eine gesetzliche Regelung schaffen, damit die
Börsenumsatzsteuer wieder erhoben werden kann. Damit solle ein
Prozent des Umsatzes aller Geschäfte mit Wertpapieren an den
Fiskus abgeführt werden, heißt es in einem Antrag der
Linksfraktion (
16/4029). Die Abgeordneten verweisen darauf,
dass die Börsenumsatzsteuer 1990 abgeschafft wurde. Ziel sei
es damals gewesen, Nachteile des Finanzplatzes Deutschland im
internationalen Wettbewerb zu beseitigen. In anderen
EU-Ländern wie Großbritannien, einem der weltweit
größten internationalen Finanzplätze, werde diese
Steuer jedoch weiterhin erhoben. Dort betrage sie 0,5 Prozent, im
"Steuerparadies" Irland ein Prozent und in Finnland 1,6 Prozent.
Die Fraktion sieht ihre Forderung im Zusammenhang mit der Anhebung
der Mehrwertsteuer zum Jahresanfang, durch die mehrheitlich
Menschen mit niedrigem Einkommen belastet würden. Die Deutsche
Bundesbank weise für das Jahr 2005 Börsenumsätze von
insgesamt 3,8 Billionen Euro aus. Bei einer Börsenumsatzsteuer
von einem Prozent auf alle Wertpapiertransaktionen entspreche dies
Steuereinnahmen von 38 Milliarden Euro, rechnen die Abgeordneten
vor. Selbst wenn man eine Verminderung der kurzfristigen
spekulativen Käufe und Verkäufe unterstellen würde,
kämen nach Ansicht der Linksfraktion immer noch 30 Milliarden
Euro zusammen.
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