Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat
einen Entwurf zu einem Gesetz über die Vermeidung und
Sanierung von Umweltschäden und damit zur Umsetzung der
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von
Umweltschäden vorgelegt (
16/3806). Zur Begründung heißt es,
zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie sei auf Bundesebene das
Umweltschadensgesetz nötig. Darin werde ein Rahmen geschaffen,
der für alle von der Umwelthaftungsrichtlinie erfassten
Umweltschäden gilt und die für diese Schäden
geltenden allgemeinen Vorschriften einheitlich regle. Als
"Umweltschaden" gelten danach "Schädigungen von Arten und
natürlichen Lebensräumen, der Gewässer sowie des
Bodens". Der Verantwortliche für einen solchen Schaden hat
nach dem Entwurf die Pflicht, über den Schaden zu informieren,
Gefahren abzuwehren und gegebenenfalls zu sanieren. Die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie soll in der Europäischen Union ein
"hohes Umweltschutzniveau" sicherstellen. Die Vermeidung von
Umweltschäden orientiert sich dabei am Verursacherprinzip und
dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. Betreiber sollen
veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu
entwickeln, mit denen die Gefahr von Umweltschäden "auf ein
Minimum" beschränkt werden kann.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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