Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll eine Formulierungshilfe für ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vorlegen, das sich an drei Eckpunkten orientiert: Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro, Verlängerung der Antragsfristen zur Rehabilitierung und Einführung einer SED-Opferpension. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag ( 16/4167). Zur Begründung heißt es, trotz des ersten und zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes aus den Jahren 1992 und 1994 und weiterer Gesetze zur Verbesserung der Situation der Opfer der SED-Diktatur seien die bisherigen Regelungen "insbesondere aus Sicht der SED-Opfer nicht befriedigend".
Insbesondere Menschen, die in der DDR aus politischen Grünen inhaftiert waren, bleibe man zur Solidarität verpflichtet, da sie "die Werte der Freiheit unter schwierigsten Bedingungen aufrechterhalten haben". Neben der Linderung materieller Folgen der Unterdrückung habe die Entschädigung der Opfer der SED-Herrschaft deshalb auch eine moralische Dimension.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf