Berlin: (hib/SUK) Der Beauftragte für
den Datenschutz ist zuständig für die Einhaltung der
Vorschriften über den Datenschutz und überwacht
dafür insbesondere die "ordnungsgemäße Anwendung"
der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene
Daten verarbeitet werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/4249) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/4090) mit. In der Antwort heißt es
weiter, dafür, ob der Datenschutzbeauftragte die erforderliche
Fachkunde zur Erfüllung seiner Aufgaben besitzt, seien die
Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung hält es
nicht für erforderlich, eine einheitliche Berufsordnung und
verbindliche Leistungsanforderungen für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten zu schaffen, da diese den "höchst
unterschiedlichen Anforderungen" nicht gerecht würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf